Gruppenregeln
Gruppenordnung der Hundegruppe „BBS-Ruhrpott“
§1 Name und Zweck
Die Hundegruppe „BBS-Ruhrpott“ dient der Organisation gemeinsamer Aktivitäten für Halter Weißer Schweizer Schäferhunde.
§2 Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Halter dieser Rasse. Mit Teilnahme wird die Gruppenordnung verbindlich anerkannt.
§3 Haftung
(1) Jeder Halter haftet gemäß § 833 BGB für durch seinen Hund verursachte Schäden.
(2) Teilnahme setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.
(3) Die Gruppenleitung übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
§4 Leinenpflicht
(1) Hunde sind bei Zusammentreffen zunächst anzuleinen.
(2) Ableinen ist nur nach Absprache mit der Gruppenleitung an geeigneten Orten zulässig.
§5 Gesundheit
(1) Zugelassen sind nur gesunde, geimpfte und krankheitsfreie Hunde.
(2) Läufige Hündinnen sind während der Läufigkeit ausgeschlossen.
§6 Verhalten
(1) Aggressive Hunde sind ausgeschlossen.
(2) Rücksichtnahme gegenüber Dritten ist jederzeit einzuhalten.
§7 Sauberkeit
Halter haben Hundehinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen und geeignete Mittel mitzuführen.
§8 Weisungsrecht
Den Anweisungen der Gruppenleitung ist Folge zu leisten. Diese entscheidet über Route, Ablauf und Sicherheitsmaßnahmen.
§9 Ausrüstung
(1) Jeder Hund ist mit Halsband oder Geschirr und gültiger Marke zu führen.
(2) Verboten sind tierschutzwidrige Hilfsmittel (z. B. Stachel- oder Würgehalsbänder ohne Stopp).
§10 Gemeinschaft
(1) Mitglieder verpflichten sich zu respektvollem Umgang.
(2) Konflikte sind sachlich zu klären.